Leibesfrucht

Leibesfrucht

* * *

Lei|bes|frucht 〈f. 7uKind im Mutterleib

* * *

Lei|bes|frucht, die (Med.):
ungeborenes Kind im Mutterleib.

* * *

Leibesfrucht,
 
das Kind im Mutterleib in den Entwicklungsstadien des Embryos und des Fetus. Rechtliches: Die Leibesfrucht ist zwar an sich nicht rechtsfähig, wird aber unter der Voraussetzung späterer Lebendgeburt in einzelnen Beziehungen als rechtsfähig behandelt. So kann die Leibesfrucht erben, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls bereits erzeugt ist (§ 1923 Absatz 2 BGB; nach dem Recht der ehemaligen DDR § 363 Absatz 2 ZGB), sie ist schadensersatzberechtigt, z. B. wegen Schädigungen im Mutterleib. Bereits vor der Geburt eines nichtehelichen Kindes kann sein Unterhaltsanspruch gegen den Erzeuger im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden (§ 1615 o BGB). Zur Wahrung ihrer Rechte kann der Leibesfrucht ein Pfleger bestellt werden (§ 1912 BGB).
 
Nach österreichischem Recht ist die Leibesfrucht bedingt rechtsfähig. Das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind genießt den Schutz des Gesetzes (§ 22 ABGB); Bedingung ist, dass es lebend geboren wird. Ungeborene können erbrechtlich bedacht werden (§ 612 ABGB). Ähnliche Bestimmungen enthalten Art. 31 Absatz 2 und 544 ZGB in der Schweiz. Dort ist zur Wahrung ihrer Interessen ein Beistand zu bestellen (Art. 393 Ziffer 3 und 309 ZGB).
 

* * *

Lei|bes|frucht, die (Med.): ungeborenes Kind im Mutterleib.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Leibesfrucht — Leibesfrucht,die:⇨Embryo Leibesfrucht→Embryo …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Leibesfrucht — Leibesfrucht, so v.w. Embryo; über die Abtreibung der L. s.u. Abtreibung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leibesfrucht — Leibesfrucht, das bereits empfangene, aber noch ungeborne Kind (s. Embryo). Sie erhält nach Bürgerlichem Gesetzbuch, § 1912 u. 1918, Abs. 2, bis sie geboren, zur Wahrung ihrer künftigen Rechte, soweit diese einer Fürsorge bedürfen, einen Pfleger; …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leibesfrucht — Leibesfrucht, s. Embryo …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leibesfrucht — ↑Embryo, ↑Fetus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Leibesfrucht — Der Begriff Leibesfrucht bezeichnet: den Embryo von Lebewesen, den Nasciturus (ungeborener Mensch) als Träger von Rechten. Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …   Deutsch Wikipedia

  • Leibesfrucht, die — Die Leibesfrucht, plur. inus. S. Leibesbürde. In weiterer Bedeutung, auch ein jedes Kind, so fern man dasselbe als eine Frucht seines Leibes betrachtet. Kinder sind eine Gabe des Herren, und Leibesfrucht ist ein Geschenk. Ps. 127, 3 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leibesfrucht — Lei|bes|frucht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abtreibung der Leibesfrucht — Unter einem Schwangerschaftsabbruch (medizinisch interruptio graviditatis oder abruptio graviditatis; umgangssprachlich mit zumeist negativer Konnotation auch Abtreibung) versteht man die Entfernung oder hervorgerufene Ausstoßung des Fruchtsacks… …   Deutsch Wikipedia

  • Abtreibung der Leibesfrucht — Abtreibung der Leibesfrucht, die vorsätzliche, rechtswidrig herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen oder noch nicht völlig ausgetragenen Kindes aus dem Mutterleib oder Tötung eines solchen im Mutterleib, sei es durch mechanische Kunstgriffe, sei …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”